Schulordnung Musikschule Waldviertler Kernland

Unterrichtsbesuch:

  • Der Schüler/die Schülerin hat den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, sowie sich gewissenhaft – den Übungsanweisungen entsprechend – vorzubereiten. Bei minderjährigen Schülern sorgen die Erziehungsberechtigten für den regelmäßigen und pünktlichen Unterrichtsbesuch des Schülers, sowie die gewissenhafte – den Übungsanweisungen entsprechenden – Vorbereitung.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen von einem Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter zum Unterricht gebracht werden bzw. vom Unterricht abgeholt werden.
  • Der Schüler/die Schülerin hat die Hausordnung zu beachten.

Versäumte Unterrichtseinheiten:

  • Der Schüler/die Schülerin ist verpflichtet von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtseinheiten das Lehrpersonal oder die Schulleitung rechtzeitig zu verständigen. Bei minderjährigen Kindern ist dies Aufgabe der Erziehungsberechtigten.
  • Unterrichtseinheiten, die vom Schüler/von der Schülerin versäumt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgeholt.

Unterrichtsmittel:

  • Der Schüler/die Schülerin hat die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.

Schulgeldzahlungspflicht:

  • Der Schulerhalter hebt von allen Schülern ein Schulgeld als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule und als angemessenen Beitrag zu den Kosten der Musikschule ein. Die Höhe des Schulgeldes, sowie die Einhebungsmodalitäten werden vom Schulerhalter gemäß § 6 des NÖ Musikschulgesetzes 2000 festgelegt. Ist der Schulerhalter ein Gemeindeverband, erfolgt die Festlegung durch den Verbandsvorstand. Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Verpflichtung zur Schulgeldzahlung.
  • Die Schulgeldzahlungspflicht entfällt bei einer Abmeldung für das laufende Schuljahr nur bei Nachweis des Vorliegens schwerwiegender Gründe, wie insbesondere schwerer Krankheit oder Verlegung des Wohnsitzes.
  • Das Schulgeld für ein Schuljahr wird für 10 Monate eingehoben.

Anmeldungen/Ummeldungen/Abmeldungen

  • Die Anmeldung/Ummeldung erfolgt ausschließlich ONLINE (Homepage) 
  • Der Unterrichtsvertrag kann jeweils zum 15. Juni eines Jahres ohne Angaben von Gründen schriftlich ONLINE gekündigt werden. Wird von dieser Kündigungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht, verlängert sich der Unterrichtsvertrag automatisch um ein weiteres Musikschuljahr. Eine Abmeldung bzw. Kündigung zum Ende des Wintersemesters ist nicht möglich (NÖ Förderverordnung)!

Lediglich in den Elementarfächern (MFF/MFE) kann zu Semesterende abgemeldet werden.

Miete von Instrumenten:

  • Bei Miete von Instrumenten muss der Schüler/die Schülerin bzw. bei minderjährigen Kindern der Erziehungsberechtigte einen schriftlichen Leihvertrag mit der Musikschule abschließen. Die Vermietung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Schuljahres.

Teilnahme an Schulveranstaltungen:

  • Der Schüler/die Schülerin hat grundsätzlich an Schulveranstaltungen teilzunehmen.